Büro- und Betriebsausstattung 2021

1. 2. 3. 4. RW TÜV (TÜV Nord AG) 5. TÜV Rheinland (TÜV Nord AG) 6. TÜV Nord (TÜV Nord AG) 7. Bauartprüfung vom Süddeutschen Kunststoff- Zentrum ÜBEREINSTIMMUNGS- ERKLÄRUNG (ÜHP) nach StawaR ALLGEMEINE BAUAUFSICHTLICHE ZULASSUNG DIBt,Berlin ÜBEREINSTIMMUNGS- ERKLÄRUNG (ÜHP) gem. Bauregelliste A Teil 1 DIBt,Berlin Wenn Sie zum Nachweis gegenüber den Behörden ein Prüfzertifikat oder eine Zulassung benötigen, werden wir Ihnen diese umgehend zustellen. Gesundheitsschädliche und reizende Stoffe Gesundheits­ schädlich sind Stoffe, wenn sie beim Einatmen,Verschlucken oder durch die Aufnahme über die Haut zumTode führen oder zu akuten oder chronischen Gesundheitsschädigungen führen können. Ätzende Stoffe Ätzend sind Stoffe, wenn sie lebendes Gewebe, auch bei nur kurz­ zeitiger Einwirkung, bei Berührung zerstören können. Umweltgefährliche Stoffe / Wassergefährdende Stoffe Umweltgefährlich sind Stoffe oder Zubereitungen, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, vonWasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflan­ zen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können. Sehr giftige und giftige Stoffe Sehr giftig und giftig sind Stoffe, wenn sie schon in geringer Menge beim Einatmen,Verschlucken oder durch die Aufnahme über die Haut zumTode führen oder zu akuten oder chronischen Gesundheitsschädigungen führen können. Mit diesem Zeichen werden auch krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende und erbgutverändernde Stoffe gekennzeichnet. Kennzeichnung GEFAHRSTOFF-ABC Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte, gelöste Gase Brennbare Stoffe Leichtentzündlich, hochentzündlich, selbstreaktiv, selbsterhitzend, gibt brennbare Gase ab, organische Peroxide Damit Mensch und Umwelt geschützt werden, unterliegt das Lagern von Gefahrstoffen strengenAuflagen und Regeln. Gefahrstoffe sind von den meistenArbeitsplätzen nicht mehr wegzudenken.Wir möchten Ihnen auf demWeg zur gesetzeskonformen Lagerung weiter helfen. Gefahrstoffe sind mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Um Ihnen die Eignung der Lager- undAufbewahrungs-Komponenten anzuzeigen, verwenden wir die Symbolik auf den nächsten Seiten . Die angebotenen Produkte entsprechen den deutschen Herstellungs- Richtlinien und behördlichen Verordnungen. Bitte beachten Sie die für Ihr Land gebotenen Vorschriften und informieren Sie sich gegebenen- falls bei Ihrer Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr Stand der Ausarbeitung 01. Juli 2016 Anforderungen an Auffangwannen: • A uffangwanen müssen flüssigkeitsdicht sein • A uffangwannen müssen gegen die in den Behältern gelagerten Stoffe beständig sein. Die Beständigkeit ist nachzuweisen • A uffangwannen aus Stahl nach DIN EN 10025-2 oder DIN EN 10028-2 müssenWanddicken von mindestens 3 mm, aus nichtrostemden Stahl nach DIN EN 10088-2 von mindestens 2 mm aufweisen • W ände und Boden der Auffangwannen müssen die auf sie wirkenden Kräfte mit ausreichender Sicherheit aufnehmen • D ie Standsicherheit ist durch eine statische Berechnung für alle auftretenden Bean­ spruchungen nachzuweisen • D ie Auffangwannen müssen so konstruiert werden, dass der Unterboden auf Korrosion überprüft werden kann (Ausnahmen hiervorn sind die Flachwannen als Flächeschutz­ system, wenn sie ausreichend gegen Korrosion geschützt sind) • A uffangwannen müssen ein Freibord von mindesten 2 cm aufweisen, der bei der Berechnung des Auffangvolumens zu berücksichitgen ist • A uffangwannen müssen eine Höhe von mindestens 5 cm aufweisen • A uffangwannen dürfen keine Abläufe haben • S chraubverbindungen unterhalb des maximal möglichen Flüssigkeitsspiegels in der Auffangwanne sind unzulässig • Auffangwannen müssen gem. Stahlwannenrichtline Punkt 2.2.2 gekennzeichneit wer­ den • In jedem Herstellerwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle durchzuführen • D ie Prüfung der Dichtigkeit der Auffangwannen erfolgt durch ein Farbeindring-Verfahren oder eine gleichwertige Methode • A uffangwannen dürfen nur auf regengeschützten, waagerechten, ebenen und ausreichend befestigten Flächen (z. B.Asphalt, Beton) aufgestellt werden • A uffangwannen müssen ausreichend gegen mögliche Beschädigungen von außen geschützt werden • B ei der flächenhaften Zusammenstellung von mehrerenAuffangwannen ist an sicht­ barer Stelle eine Übersicht anzubringen, die für jede einzelne Auffangwanne folgende Angaben enthalten muss: • Lagermedien • Maximales Lagervolumen • Maximales Behältervolumen ​Einstufung wassergefährdender und brennbarer Flüssigkeiten Einstufung H-Satz Gefahrenkategorie akut wassergefährdend H 400 GHS 1 chronisch wassergefährdend H 410 GHS 1 chronisch wassergefährdend H 411 GHS 2 chronisch wassergefährdend H 412 GHS 3 chronisch wassergefährdend H 413 GHS 4 Gefahrensymbol Einstufung Kriterien H-Satz extrem entzündbar Flammpunkt bis 23° C Siedepunkt ab 35° C H224 GHS 1 leicht entzündbar Flammpunkt bis 23° C Siedepunkt ab 35° C H225 GHS 2 entzündbar Flammpunkt ab 23° C bis 60° C H226 GHS 3 Gefahrenkategorie Gefahrensymbol Brennbare Flüssigkeiten ​Information zur Lagerung von Gefahrstoffen Auffangvolumen Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10 % der gelagerten Menge aufnehmen können. ACHTUNG: InWasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge zurückgehalten werden können (100 %). Die angegebene Verwendung der Produkte darf nur unter der Beachtung der jeweils anzuwendenen Gesetzte und Verordnungen erfolgen, u.a. Chemiekaliengesetz (ChemG),Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Stahlwannenrichtlinien (StawaR), Gefahrstoff­ verordnung (GefStoffV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS 509/510), Gefährdungsbeurteilung, um nur einige zu nennen. Gefahrstofflagerung Rote Art.-Nr. in 48 Std. versandbereit Blaue Art.-Nr. in 5 Tagen versandbereit Alle Preise in € Frei Haus 468 A216

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